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WII1/2016•Verfassungsgerichtshof WII1/2016
WII1/2016Corte costituzionale30 giu 2016
Gemeinderecht, Gemeinderat, Wahlrecht passives, VfGH / Mandatsverlust
Dem Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See wird stattgegeben. T. N. wird seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See verlustig erklärt.
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