WI22/2015•Verfassungsgerichtshof WI22/2015
WI22/2015Corte costituzionale13 giu 2016
Wahlen, Bundeshauptstadt Wien, Bezirksvertretungen, Wahlkarten, Stimmzettel, Briefwahl, VfGH / Wahlanfechtung
I.Die Anfechtung wird hinsichtlich der Zweitanfechtungswerberin zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Anfechtung stattgegeben und das Verfahren zur Wahl der Bezirksvertretung für den 2. Wiener Gemeindebezirk vom 11. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.