progetti
E1395/2015•Verfassungsgerichtshof E1395/2015
E1395/2015Corte costituzionale18 feb 2016
Asylrecht, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren, Fristen, Geltungsbereich Anwendbarkeit, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlassverfahren
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.