G111/2015•Verfassungsgerichtshof G111/2015
G111/2015Corte costituzionale25 set 2015
Einkommensteuer, Immobilienertragsteuer, Vertrauensschutz, Rückwirkung, VfGH / Prüfungsumfang
I.Soweit sich der Antrag gegen die Wortfolge "aus privaten Grundstücksveräußerungen (§30) und" in §29 Z2 EStG 1988 sowie gegen die §§30 und 30a EStG 1988 richtet, wird er abgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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