progetti
E625/2015•Verfassungsgerichtshof E625/2015
E625/2015Corte costituzionale24 set 2015
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Beschwer, Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Kosten
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.