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B44/2014•Verfassungsgerichtshof B44/2014
B44/2014Corte costituzionale15 giu 2015
Fremdenrecht, Bescheidbegriff, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Bescheidbegründung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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