B40/2014 ua•Verfassungsgerichtshof B40/2014 ua
B40/2014 uaCorte costituzionale29 nov 2014
VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
I.Die Behandlung der Beschwerden wird abgelehnt.
II.Die Beschwerden werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
III.Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.096,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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