B828/2012•Verfassungsgerichtshof B828/2012
B828/2012Corte costituzionale19 set 2014
Sozialversicherung, Arzneimittel, Rechtsschutz, Ermessen, Determinierungsgebot, Parteiengehör
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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