Verfassungsgerichtshof B258/2013

B258/2013Corte costituzionale12 mar 2014

Regest

Hochschulen, Rückwirkung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / Aufhebung Wirkung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B258/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2014

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Die Wirtschaftsuniversität Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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