B1479/2010•Verfassungsgerichtshof B1479/2010
B1479/2010Corte costituzionale11 mar 2014
VfGH / Anlassfall, Parteistellung Eisenbahnrecht, Großverfahren, Präklusion von Einwendungen, VfGH / Legitimation
I.1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer sowie der Siebt- und der Achtbeschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
2. Hinsichtlich der übrigen Beschwerdeführer wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II.Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, den Erst- bis Fünftbeschwerdeführern sowie dem Siebt- und dem Achtbeschwerdeführer zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt € 3.460,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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