U2416/2013•Verfassungsgerichtshof U2416/2013
U2416/2013Corte costituzionale3 mar 2014
Asylrecht, Verfahrensanordnung, Bescheid verfahrensrechtlicher, Auslegung, Rechtsschutz, Rechts- und Handlungsfähigkeit, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verfahrenshilfe
I.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
II. 1.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
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