U2689/2013 ua•Verfassungsgerichtshof U2689/2013 ua
U2689/2013 uaCorte costituzionale20 feb 2014
Asylrecht, Ausweisung, EU-Recht, Privat- und Familienleben, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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