Verfassungsgerichtshof B1573/2012

B1573/2012Corte costituzionale3 dic 2013

Regest

Versammlungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1573/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:B1573.2012

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird – insoweit sie die Rechtmäßigkeit der Auflösung der vorliegenden Versammlung betrifft – abgewiesen.

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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