B1415/2011•Verfassungsgerichtshof B1415/2011
B1415/2011Corte costituzionale28 nov 2013
Sozialversicherung, Arzneimittel, Rechtsnachfolger, Parteistellung, Kollegialbehörde, Tribunal, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, EU-Recht, VfGH / Legitimation
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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