U597/2012•Verfassungsgerichtshof U597/2012
U597/2012Corte costituzionale22 nov 2013
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit ihm damit der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan nicht zuerkannt und er aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan ausgewiesen wird, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
2. Die bekämpfte Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II.Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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