U76/2013•Verfassungsgerichtshof U76/2013
U76/2013Corte costituzionale21 nov 2013
Asylrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973).
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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