B683/2013•Verfassungsgerichtshof B683/2013
B683/2013Corte costituzionale3 ott 2013
Datenschutz, Rechnungshof, Rundfunk, Nationalrat, Behördenzuständigkeit, berufliche Vertretungen, EU-Recht
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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