B790/2013•Verfassungsgerichtshof B790/2013
B790/2013Corte costituzionale2 ott 2013
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Lehrer, Einleitungsbeschluss (Disziplinarverfahren), Behördenzusammensetzung, Verordnung Kundmachung, Rückwirkung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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