B327/2012 ua•Verfassungsgerichtshof B327/2012 ua
B327/2012 uaCorte costituzionale2 ott 2013
Eisenbahnrecht, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
I.Die Behandlung der Beschwerden wird abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der zu B327/2012 beschwerdeführenden Partei die mit € 2.620,− bestimmten Prozesskosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
III.Die Beschwerden werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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