Verfassungsgerichtshof B1010/2012

B1010/2012Corte costituzionale23 set 2013

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1010/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Die Universität Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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