U1407/2013•Verfassungsgerichtshof U1407/2013
U1407/2013Corte costituzionale13 set 2013
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit ihr damit der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Kamerun nicht zuerkannt wird (Spruchpunkt II.) und sie aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Kamerun ausgewiesen wird (Spruchpunkt III.), in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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