B349/2013•Verfassungsgerichtshof B349/2013
B349/2013Corte costituzionale13 set 2013
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Dienstrechtsverfahren, Einleitungsbeschluss (Disziplinarverfahren), Bescheid verfahrensrechtlicher, Anwendbarkeit AVG, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Präjudizialität, Behördenzuständigkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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