B165/2013•Verfassungsgerichtshof B165/2013
B165/2013Corte costituzionale13 set 2013
Dienstrecht, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Nebengebühren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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