B1458/2012•Verfassungsgerichtshof B1458/2012
B1458/2012Corte costituzionale13 set 2013
Ärzte, Disziplinarrecht, Wiederaufnahme, Verfolgungsverjährung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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