U2346/2012•Verfassungsgerichtshof U2346/2012
U2346/2012Corte costituzionale12 set 2013
Asylrecht, Ausweisung, EU-Recht Richtlinie, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Bescheidbegründung
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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