Testo completo
Verfassungsgerichtshof B326/80,G95/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.09.1983
Spruch
Der Bf. ist dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Graz am 25. Juni 1980 62 Exemplare des Druckwerkes "Teenage Sex" Nr. 13 im Zolleigenlager der Spedition K-P R am Hauptbahnhof in Graz beschlagnahmten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antrag, §2 Abs2 und 3 des Zollgesetzes 1955 als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.