Verfassungsgerichtshof B146/81; B147/81

B146/81; B147/81Corte costituzionale21 feb 1985

Regest

Finanzstrafrecht, Beschlagnahme, VfGH / Anlaßfall, Vollstreckung (Finanzen), Abgaben Vollstreckung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B146/81,B147/81

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1985

Spruch

I. Die Bf. ist dadurch, daß Organe des Finanzamtes Wr. Neustadt dortselbst im Finanzstrafverfahren AZ ... Vr 12/81 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt freigegebene Gegenstände beschlagnahmt haben, und zwar

1. am 18. Feber 1981

a) fünf Sparbücher, bezeichnet mit Überbringer (Konto-Nr. ....277, ....251, ....244, ....236 und ....269) mit Einlagenstand von je 100000 S, sowie dazugehörige fünfzehn Sparkonten(blätter) mit Losungswort "B", lautend auf Überbringer, versehen mit den Konto-Nr. ....236, ....244, ....261, ....269, ....277, ....594, ....216, ....948, ....955, ....963, ....971, ....312, ....304, ....775 und ....448,

b) ein Sparkontenblatt, bezeichnet mit "P" (Konto-Nr. ....026) und

c) neun Sparkontenblätter, lautend auf "S", "M", "St", "..21" und "F", versehen mit den Konto-Nr. ....888, ....940, ....452, ....999, ....904, ....896, ....870, ....957, ....860, sowie

2. am 20. Feber 1981 ein Sparbuch mit Nr. ....930 (J W, Einlagestand 656132,38 S),

wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

In diesem Umfang wird der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH abgewiesen.

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