Testo completo
Verfassungsgerichtshof G140/84,G141/84,G142/84,G143/84
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.03.1985
Spruch
Die Worte "wenn bei größeren Wohnungsbeständen desselben Wohnungsunternehmens innerhalb des Gebietes einer Gemeinde die Durchschnittsfläche der Wohnungen das vorgeschriebene Maß nicht übersteigt oder" in §10 Abs2 der V zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGGDV) vom 23. Juli 1940, dRGBl. I, S 1012, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1986 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.