Testo completo
Verfassungsgerichtshof V36/84
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.10.1985
Spruch
I. Die Worte "Etsdorf und" in der lita, "Etsdorf," in der litb, "des Kirchenplatzes und der Aufbahrungshalle in Etsdorf," in der litd sowie die gesamte litc der Z1 der V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf vom 13. April 1982, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten aufgrund der Bestimmungen der §§39, 59 Nö. Gemeindeordnung, LGBl. 1000-3, iVm. §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, untersagt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im BGBl. kundzumachen.
III. Im übrigen wird das Verordnungsprüfungsverfahren eingestellt.