Testo completo
Verfassungsgerichtshof G225/85,G226/85,G227/85,G228/85,G245/85,G246/85,G248/85,G249/85, G250/85,G251/85,G252/85,G253/85,G254/85,G255/85,G256/85,G257/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1985
Spruch
§3 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1986 in Kraft.
Die aufgehobene Bestimmung ist auch auf jene Tatbestände nicht mehr anzuwenden, die den beim VfGH zu G245, 246/85 und G248 bis 257/85 anhängigen Rechtssachen zugrunde liegen.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.