Testo completo
Verfassungsgerichtshof B859/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.1986
Spruch
1. Der Bf. ist durch die am 11. Oktober 1985 um 20.50 Uhr von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos St. Martin im Mühlkreis/OÖ in Plöcking vorgenommene Festnahme und die folgende Anhaltung im Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz, soweit sie bis 14. Oktober 1985, 09.15 Uhr währte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.
3. Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben.