Testo completo
Verfassungsgerichtshof V30/86,V31/86,V32/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.09.1986
Spruch
I. Die Z2 des ersten Absatzes der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Sbg. vom 16. April 1982, mit welcher, gestützt auf §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Zuckerl-, Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Mj. ausgerichtet sind, untersagt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.