Testo completo
Verfassungsgerichtshof G167/86,G173/86,G186/86,G229/86,G230/86,G231/86,G232/86,G233/86, G234/86,G235/86,G236/86,G237/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.1986
Spruch
Die Z1 des §1 Abs1 des Grunderwerbsteuergesetzes, BGBl. 140/1955 wird als verfassungswidrig aufgeboben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1987 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobene Bestimmung ist auch in jenen Rechtssachen nicht mehr anzuwenden, in denen am 22. November 1986 ein Berufungsverfahren anhängig war oder vor dem 5. Dezember 1986, 10.30 Uhr Beschwerde beim VwGH eingebracht wurde.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.