Testo completo
Verfassungsgerichtshof G141/86,G142/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.06.1987
Spruch
1. ) Der Antrag festzustellen, daß §4 Abs3 des WeinG 1985 in der Stammfassung verfassungswidrig war, wird zurückgewiesen.
2. ) Auch die weiteren Anträge, soweit sie von der zweitantragstellenden Gesellschaft und vom Drittantragsteller eingebracht wurden, werden zurückgewiesen.
3. ) Der auf Aufhebung von Stellen des Weingesetzes 1985 in der Fassung der Nov. BGBl. 372/1986 gerichtete Antrag des Erstantragstellers wird abgewiesen.