Testo completo
Verfassungsgerichtshof B192/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.06.1987
Spruch
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Das Land Oberösterreich (Oberösterreichische Landesregierung) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Zwang zu ersetzen.