Testo completo
Verfassungsgerichtshof G146/87,G147/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.1987
Spruch
Die Wortfolgen "nach hanefitischem Ritus" in ArtI erster Absatz sowie jeweils in den §§5 und 6 desselben Artikels des Gesetzes vom 15. Juli 1912, betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft, RGBl. Nr. 159/1912, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.