Testo completo
Verfassungsgerichtshof B392/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.06.1988
Spruch
Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Bf. sind zur ungeteilten Hand schuldig, den mitbeteiligten Parteien zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. Gottfried Korn die mit insgesamt 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.