Testo completo
Verfassungsgerichtshof V32/88,V97/88,V116/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.12.1988
Spruch
Die V des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15. Juli 1987, LGBl. Nr. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1989 in Kraft.
Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.