Testo completo
Verfassungsgerichtshof KI-4/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.12.1988
Spruch
Der auf die Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren gerichtete Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
Der Antrag auf Entscheidung eines bejahenden Kompetenzkonfliktes zwischen dem Bezirksgericht Spittal/Drau und dem Landesagrarsenat beim Amt der Kärntner Landesregierung wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller sind schuldig, der beteiligten Partei zu Handen ihres Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.