Verfassungsgerichtshof B1593/88

B1593/88Corte costituzionale4 mar 1989

Regest

Paßwesen, Berufstitel

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1593/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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