Verfassungsgerichtshof B1824/88

B1824/88Corte costituzionale7 mar 1989

Regest

Nationalsozialisten, Polizeirecht, Ordnungsstörung, Auslegung, Kompetenz Bund - Länder Sicherheitspolizei allgemeine, Verwaltungsstrafrecht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1824/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen jedoch antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.