Verfassungsgerichtshof B577/89

B577/89Corte costituzionale28 set 1989

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Abtretung, Interessenabwägung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B577/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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