Testo completo
Verfassungsgerichtshof G245/89,G246/89,G247/89,G248/89,G249/89,G250/89,G268/89,G269/89, G270/89,G271/89,G272/89,G273/89,G274/89,G275/89
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.11.1989
Spruch
1. Die Worte "Natürliche und" in §8 Abs1 des Bundesgesetzes vom 1. April 1965, BGBl. Nr. 91/1965 über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 1965) werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1990 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
2. Die Ziffern 3, 4 und 9 des I. Abschnittes und die Punkte
Zu 3., Zu 4. und Zu 9. des II. Abschnittes des Anhangs zum Bundesstatistikgesetz 1965 werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.