Testo completo
Verfassungsgerichtshof V89/89
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.12.1989
Spruch
I. Die Z XVI des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986, mit welcher aufgrund des §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten (Kaugummi- und Zuckerlautomaten) zum Schutz von unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben untersagt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.