Testo completo
Verfassungsgerichtshof G260/89,G279/89,G311/89,G312/89,G320/89,G321/89,G322/89
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.03.1990
Spruch
1. beschlossen:
a) Die zu G260/89 und G279/89 eingeleiteten Verfahren werden eingestellt, soweit sie sich auf §7 Abs6 des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 252/1989, sowie auf die Wortfolge "und §7 Abs6 in der Fassung des ArtI Z4 treten mit 1. Jänner 1992 in Kraft" im ArtII Abs2 erster Satz dieser Novelle beziehen.
b) Der von Dr. E G (zu G321/89) eingebrachte Antrag wird zurückgewiesen.
2. gemäß Art140 B-VG zu Recht erkannt:
a) Im übrigen werden die Anträge abgewiesen, soweit darin begehrt wird, §6 Abs2 des Fleischuntersuchungsgesetzes in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 252/1989, sowie im ArtII Abs2 der Novelle BGBl. Nr. 252/1989 im ersten Satz die Wortfolge "§6 Abs2 in der Fassung des ArtI Z3 und" und im zweiten Satz die Wortfolge "der Fleischuntersuchungstierarzt beziehungsweise" aufzuheben.
b) Ansonsten werden die Anträge zurückgewiesen.