Testo completo
Verfassungsgerichtshof G72/90
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.09.1990
Spruch
Die Wortfolge "der Ehegatte des Betriebsinhabers," sowie im Anschluß an das Wort "großjährigen" die Wortfolge "Kinder und" in §13 Abs3 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983 in der Fassung der Viehwirtschaftsgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 325/1987, ferner dieselben Wortfolgen in §13 Abs6 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983 in der Fassung der Viehwirtschaftsgesetz-Novelle 1988, BGBl. Nr. 332/1988, sowie die Wortfolgen "des Ehegatten" und (im Anschluß an das Wort "großjährigen") "Kinder und" in ArtIV Abs2 der Viehwirtschaftsgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 325/1987, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.