Verfassungsgerichtshof B1057/90

B1057/90Corte costituzionale13 ott 1990

Regest

VfGH / Zuständigkeit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1057/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1990

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

II. Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Vorkehrung, durch die der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verboten wird, auf den Gstn. 2516 und 2524, KG Wolfurt, Abtragungsmaßnahmen setzen und das abgetragene Material auf einer Bauschuttdeponie lagern oder das abgebaute Material anderweitig an einen anderen Ort verbringen zu lassen, wird zurückgewiesen.

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