Testo completo
Verfassungsgerichtshof B806/86,B952/86,B71/87,B361/87,B542/87,B1000/87,B1229/88,B1404/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.1990
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Vertreters die mit S 144.000,-- bestimmten Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.