Testo completo
Verfassungsgerichtshof G295/90,G297/90,G299/90,G301/90,G303/90,G305/90,G307/90, G311/90,G313/90,G315/90,G5/91,G7/91,G9/91 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.06.1991
Spruch
§56 Abs3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 61/1983, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1992 in Kraft.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobene Bestimmung ist auch auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuwenden, die den vom Verwaltungsgerichtshof zu G233, 234, 238, 239, 243, 244 und 246/91 gestellten Anträgen zugrundeliegen.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.