Verfassungsgerichtshof B40/90

B40/90Corte costituzionale27 giu 1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B40/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1991

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generllen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit S 31.360,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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